
Als familienrechtlicher Ausgleichsanspruch wird ein als Gesamtanalogie entwickelter Anspruch auf Ausgleich eines Ehegatten gegen den anderen wenn er die Unterhaltspflicht beider Gatten erfüllt hat bezeichnet. Der Anspruch musste von der Rechtsprechung entwickelt werden, da Unterhaltsschulden Teilschulden sind und ein Gesamtschuldnerausgleich nach ...
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